Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmerberatung
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmerberatung sind integrierender Bestandteil von Beratungsverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmerberater von white Haus (im Folgenden Berater) im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei weiteren Vereinbarungen und Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Berater ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang und Inhalt des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang und der Inhalt eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Berater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Berater selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags
3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform, ausgenommen der Änderungswünsche des Auftraggebers nach der Vertragszeichnung, die sich aus dem unmittelbaren Zusammenhang der Auftragsdurchführung ergeben und auf Wunsch des Auftraggebers nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten werden müssen.
3.2 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Insbesondere in den Fällen, wo ein Änderungsverlangen einen zeitlichen Mehraufwand beinhaltet, ist eine Neuabstimmung über den weiteren Ablauf und die Zielerreichung des Auftrages vorzunehmen.
4. Berichterstattung / Beratungsprotokoll
4.1 Der Berater verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. Der Auftraggeber erhält wöchentlich bis zum letzten Werktag ein Beratungsprotokoll, in dem sämtliche, durchgeführte Tätigkeiten mit genauem Zeitaufwand aufgeführt sind.
4.2 Den Schlussbericht - sofern vertraglich vereinbart - erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d. h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
4.3 Der Berater ist bei der Umsetzung des vereinbarten Auftrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1 Die Urheberrechte an den vom Berater und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Arbeiten (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Berater. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
5.2 Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die Arbeiten ohne ausdrückliche Zustimmung des Beraters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der Arbeiten eine Haftung des Beraters – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Arbeiten – gegenüber Dritten.
5.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Berater zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6. Honorar / Auslagen / Spesen
6.1 Es gilt die in dem Beratungsvertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug.
6.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
6.3 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6.4 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten, es sei denn, es sind im Beratungsvertrag andere Regelungen getroffen.
7. Elektronische Rechnungslegung
7.1 Der Berater ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Berater ausdrücklich einverstanden.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
8.2 Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
8.3 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, im Beratungsauftrag eine Zeitschiene mit Zielzeitpunkt eingefügt ist, so ist der Berater für eine eventuelle Nichterreichung nicht haftbar zu machen.
9. Schweigepflicht / Datenschutz
9.1 Der Berater ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
9.2 Der Berater übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
9.3 Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten, personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
10. Mängelbeseitigung
10.1 Der Berater ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
10.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
11. Haftung / Schadenersatz
11.1 Der Berater haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Berater beigezogene Dritte zurückgehen.
11.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
11.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Beraters zurückzuführen ist.
11.4 Sofern der Berater die Aufgaben unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Berater diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Jeder Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten Projekts.
12.2 Jeder Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
12.3 Gesondert kann im Beratungsvertrag vereinbart werden, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, jederzeit den Vertrag ohne Angaben von Gründen fristlos zu kündigen. Eventuell noch nicht in Rechnung gestellte Beratungsleistungen sind in diesem Fall sofort fällig.
13. Sonstiges
13.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Berater dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
13.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Beratungsvertrag ist der Geschäftssitz des Beraters.